Kinderrechte und ihre explizite Verankerung im Grundgesetz
Hintergründe und Status quo sowie die Auswirkungen einer Verfassungsänderung
- Buch
- Lemmert, Miriam
- Duncker & Humblot, 2024. - 863 Seiten
Kinderrechte haben in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend an Bedeutung gewonnen, leitet Miriam Lemmert ihre juristische Dissertation ein. Insbesondere seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor über 30 Jahren werde in Deutschland auch eine Debatte um eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes geführt, diesbezügliche Vorhaben fanden sich auch in den Koalitionsverträgen der letzten beiden Bundesregierungen (wenngleich letztlich ohne Erfolg). Wenngleich vordergründig kaum etwas gegen die explizite Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung zu sprechen scheine, seien sich Rechtsexpert_innen wie zuständige Institutionen weder über die grundsätzliche Machbarkeit noch über die konkrete Ausgestaltung einer solchen Änderung einig geworden. Die offensichtliche Komplexität hänge u.a. mit unterschiedlichen ideologischen Zugängen zu Kindheit, Rechten und Familienpolitik zusammen, ergebe sich aber auch durch die „Janusköpfigkeit des jungen Menschen als Kind der Gegenwart auf der einen und Erwachsener der Zukunft auf der anderen Seite“. Miriam Lemmert unternimmt vor dem Hintergrund dieser Diskussionen eine umfassende Analyse dieser Ambitionen, wobei sie zunächst die Grundlagen klärt und dabei wesentliche Begriffsbestimmungen vornimmt sowie eine Ideengeschichte skizziert, in der sie die Rechtssubjektivität von Kindern als vergleichsweise neues Konzept kontextualisiert. Anschließend führt sie in den Status quo der Kinderrechte in der deutschen Rechtsordnung ein, wobei auch inter- und supranationales Recht (etwa das Völkerrecht oder das Unionsrecht) eine wesentliche Rolle spielt. Im dritten Abschnitt widmet sich die Verfasserin schließlich konkreten Überlegungen einer expliziten Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz: So stellt sie Positionen und Argumente für als auch gegen eine solche Verfassungsänderung vor, vergleicht mögliche Varianten (etwa anhand von Vorbildern, betreffend den Gewährleistungshaushalt, den Inhalt oder potenzielle Standorte im Gesetzestext) und diskutiert deren jeweilige Auswirkungen. Differenziert und mit einer der sensiblen Materie angemessenen Vorsicht beurteilt Lemmert entsprechende Vorhaben positiv, hält jedoch auch Limitationen und Risiken fest. Insgesamt könne eine explizite Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz deren Durchsetzung erleichtern und sei mehr als nur ein symbolischer Akt, gleichzeitig benötige es weiterhin praktische und einfachrechtliche Umsetzungsmaßnahmen zur Einlösung der Versprechen der UN-Kinderrechtskonvention.