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Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit


Eine Analyse politischer Dokumente

Cover des Buches
  • Buch/E-Book
  • Weigt, Gabriele
  • Waxmann, 2025. - 140 Seiten

Entwicklungszusammenarbeit zielt auf die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in Ländern des Globalen Südens, die weltweite Verringerung von Armut und die Bekämpfung von Ungleichheiten ab. Wiewohl Menschen mit Behinderungen zu den besonders marginalisierten Bevölkerungsgruppen zählen und überproportional von Armut betroffen sind, seien diese in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit die längste Zeit kaum berücksichtigt worden, leitet Gabriele Weigt ihrer Dissertation mit der Feststellung eines Defizits ein. Auch bedeutsame Leitdokumente wie die Millenium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (MDGs, 2000 beschlossen, gültig bis 2015) kamen ohne explizite Bezugnahme auf die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen aus. Innerhalb der vergangenen zwei Jahrzehnte habe sich die Wahrnehmung der Thematik jedoch langsam verändert, hält Weigt in Bezug auf Strategien des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fest. Doch könne man Inklusion entsprechend der Formulierung des BMZ tatsächlich als „Gütesiegel“ der deutschen Entwicklungszusammenarbeit betrachten? Und welche Faktoren haben die verstärkte Aufmerksamkeit für Rechte von Menschen mit Behinderungen begünstigt, welchen Akteur_innen verdankt sie sich? Mit diesen Fragestellungen beschäftigt sich Weigt seit Jahrzehnten auch beruflich, die vorliegende Dissertation reflektiert somit implizit auch persönliche Erfahrungen und Beiträge. Auf Grundlage sorgfältiger Dokumentenanalyse zeichnet sie die Entwicklung des Themenfelds nach und diskutiert zentrale Meilensteine wie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, 2006) oder das BMZ-Dokument „Politikpapier Behinderung und Entwicklung“ (ebenfalls 2006), wobei sie den großen Beitrag zivilgesellschaftlicher Akteur_innen wie etwa der Arbeitsgruppe Behinderung des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe hervorstreicht. Als Gütesiegel habe es Inklusion mittlerweile zwar in eine Reihe strategisch bedeutsamer Dokumente geschafft, die reale Umsetzung lasse jedoch weiterhin „verbindliche Strukturen, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Ressourcen“ vermissen – das Gütesiegel existiere somit vorrangig auf dem Papier, so das ernüchternde Fazit Weigts.