Rohstoffhandel ; Export ; Internationales Steuerrecht ; Europäische Union
Durch voranschreitende Digitalisierung und Bestrebungen nach einer nachhaltigen Umgestaltung der Wirtschaftsweise (v.a. im Sinne einer Dekarbonisierung) erhalten kritische Rohstoffe und ihre Verfügbarkeit zunehmendes Interesse: Die Rohstoffvorkommen sind dabei global unterschiedlich verteilt und eröffnet rohstoffreichen Ländern unterschiedliche Optionen im Umgang mit ihren Ressourcen: „Eine Reihe von Entwicklungsländern – aber auch China selbst – verfügen über einige der Rohstoffvorkommen, die einen Schlüssel für die Herstellung von digitalen und klimafreundlichen Produkten bilden. Für diese Staaten ergeben sich durch die steigende Nachfrage neue Einnahmequellen, die um eigenen Wohlstand beitragen können. Abgaben auf Rohstoffe können eine erhebliche Finanzquelle darstellen. Hinzu tritt die Möglichkeit, durch eine Beschränkung der Ausfuhr, Rohstoffe zu niedrigen Preisen der eigenen Industrie zuzuleiten und damit die heimische Industrie zu begünstigen. Schließlich steigt angesichts der hohen Nachfrage auch die Bedeutung von Rohstoffen als ein politisches Mittel.“ Konflikte zwischen Export- und abhängigen Importstaaten sind insofern immanent angelegt, fürchten letztere doch massive Wettbewerbsnachteile. So verfolgt die Europäische Union bereits seit 2008 eine Rohstoffstrategie, um gegen protektionistische Zugangs- und Handelsbeschränkungen vorgehen zu können.
Philipp Reinhold beschäftigt sich in seiner juristischen Dissertation mit dieser Thematik und untersucht den Umgang der Europäischen Union mit Exportabgaben auf Rohstoffe bzw. geht der Frage nach, inwieweit sich diese Handelsbeschränkungen mit dem mehrdimensionalen Welthandelsrecht vereinbaren lassen. Hierfür grenzt er zunächst die fiskalischen Exportabgaben begrifflich ein und schließt dabei sowohl grenzüberschreitende Beschränkungen (Exportzoll) als auch Binnenbesteuerung (Exportbesteuerung) ein. Anschließend analysiert er, inwiefern sich diese Abgaben mit dem bestehenden WTO-Rechtsregime bzw. anderen Handelsabkommen in Einklang bringen lassen. Im nächsten Schritt wird konsequenterweise nach den Möglichkeiten von Handelsschutzverfahren gegen diese Exportabgaben gefragt, die sich auf Antidumping- und Antisubventionsrechtsmaterien beziehen. Abschließend fasst Reinhold die Ergebnisse seiner Untersuchung zusammen und betont dabei u.a. die starke Fragmentierung des welthandelsrechtlichen Mehrebenensystems, Spannungsverhältnisse zwischen unterschiedlichen Rechtsregimen und rechtliche Unzulänglichkeiten. Insofern formuliert er auch Perspektiven für Reformen auf unterschiedlichen Ebenen, räumt diesen aber angesichts der gegenwärtigen Uneinigkeit der WTO-Mitglieder keine hohen Realisierungschancen ein und äußert daher die Erwartung, dass Exportabgaben auf Rohstoffe noch auf lange Zeit hin ein Konfliktthema bleiben werden.